Kostenloser Versand in Österreich ab 100,- €
Kostenloser Versand EU ab 250,- €
Kompetente Beratung
Abholung möglich
Hotline +43 (0)2262 627 05

Kroatisches Seerecht

Für Boote und Yachten

20,00 €*

Sofort verfügbar

Produktnummer: 76215

Kroatisches Seerecht für Boote und Yachten

Die Bestrafung eines Skippers, der eine Person ohne Befähigungsnachweis das Schiff steuern ließ, war ausschlaggebend für dieses Übersetzungsprojekt.

Die Bestimmungen wurden mit Unterstützung der kroatischen Botschaft in Wien und der österr. Botschaft in Zagreb, bei einem Besuch im kroatischen Marineministerium mit einem zuständigen Beamten erörtert. Mit Unterstützung aus der juridischen Fakultät Wien und einem zweisprachigen Juristen wurden die Gesetzestexte auf Deutsch übersetzt. Grundsätzlich darf man von keinem Gesetz Logik und Vollständigkeit für alle Situationen erwarten. Das gilt selbstverständlich auch für die Gesetzgebung der Republik Kroatien. Dennoch sind für mich einige Überraschungen aufgetaucht.

Die Ausbildungen in den einzelnen Ländern bezieht sich in der Regel auf die nationale Gesetzeslage. Die Anwendung dieser nationalen Gesetze in anderen Ländern (wie Kroatien) muss daher zu Problemen führen.

Die Führerscheinfrage

Zur Führerscheinfrage für Rudergänger ist aus den verschiedenen Gesetzen diese Vorschrift nicht eindeutig zu entnehmen. Es gibt aber an unterschiedlichen Stellen in den Gesetzen eine Reihe von Hinweisen zu dieser Frage, die den Schluss zulassen, dass der Rudergänger keinen Befähigungsnachweis benötigt.

Der Seekodex gibt durch Verwendung des Begriffes "Wenn" einen Hinweis, dass der Kapitän nur in Gefahrensituationen das Steuer übernehmen muss.

Es wird zwischen "... Person die das Boot bedient, oder der Kapitän…" unterschieden. Muss diese Bedienungsperson ein Zertifikat haben?

Der Skipper benötigt den passenden Führerschein zur Schiffszulassung, nicht zum Fahrgebiet. Wenn ein Skipper ein Schiff chartert, welches für den Fahrtenbereich I oder II zugelassen ist, dann benötigt man für die Schiffsführung einen Verantwortlichen mit Kategorie C und zusätzlich eine Person mit Kategorie B. Ungeachtet davon, ob das Schiff nur innerhalb der 12Meilen-Zone navigiert wird!

Eine Vereinfachung wurde bei den Yachtgrößen vorgenommen. Die unhandliche Bruttoraumzahl (BRZ, BT) wurde auf Länge in Metern geändert. Damit sind Katamarane ab 45 Fuß mit Boat-Skipper-B fahrbar.

Navigation

Nur offizielle Seekarten vom kroatischen Hydrografischen Institut sind in den Bereichen III und IV (innerhalb der 12 Meilen-Zone) erlaubt. Navigation nach Seekarten privater Verlage sind unzulässig.

Der praktische Einsatz elektronischer Navigationsmittel wird klar eingeschränkt: „…wenn die Yacht unabhängig von ihrem Navigationsbereich über eine elektronische Kartenanzeige oder ein anderes Informationssystem mit elektronischen Navigationskarten verfügt oder mit dieser ausgestattet ist, (das sind heute praktisch alle Yachten) muss diese Anzeige aktualisierte offizielle elektronische Seefahrtsnavigationskarten (ENCs) enthalten, welche die im Hydrographic Act vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen…“

ENCs sind die professionellen elektronischen Seekarten, die von der Berufsschifffahrt eingesetzt werden. Damit ist die Navigation nach den üblichen elektronischen Karten für die Freizeitschifffahrt wie Navionics oder Garmin nicht erlaubt! ->Unfall ->Teilschuld ->Existenz!

Schiffe die für den Navigationsbereich I oder II registriert sind, benötigen für den Magnetkompass eine Ablenkungstabelle an Bord.

Schadens- und Unfallmeldungen

Gefahrensituationen MÜSSEN per Funk gemeldet werden und Schifffahrtsunfälle innerhalb von 12 Stunden. Dabei sind 12 Stunden bei schwierigen Wettersituationen nicht einzuhalten ohne Crew und/oder das Schiff zu gefährden! Neben den Problemen mit Hafenkapitän und Polizei kann es zu erheblichen Problemen mit Versicherungen kommen.

Bei der Schiffsregistrierung erfolgt eine Zuordnung zu Projektkategorien. Daraus ergeben sich Einschränkungen für die maximale Windstärke und den erlaubten Navigationsbereich. Hier kann es zu Problemen bei Charterfirmen kommen. Für die unterschiedlichen, registrierten Navigationsbereiche existieren auch unterschiedliche Anforderungen an die Anzahl und die vorhandenen Befähigungsnachweise, unabhängig davon, WO das Schiff gerade unterwegs ist!

Ein weiteres Problem können Beiboote bis 2,5 m verursachen. Sie dürfen nur von 2 Personen benutzt werden. Eine höhere CE Zulassung ist fraglich. Für eine 6-Köpfige-Crew die am Abend in eine Konoba an Land und wieder zurück zum Schiff will, muss der Skipper jeweils 5x fahren. Erfolgt die Rückfahrt bei Dunkelheit und eine Person geht über Bord (Alkohol?), wird spät gefunden und landet im Wachkoma, ist der verantwortliche Skipper mit einer existenzbedrohenden Teilschuld konfrontiert: Wachkoma 5 Jahre = 1,2 Mio.€!

Hersteller "..."
Weiterführende Links des Herstellers

Weitere Produkte von ... ansehen

Technik unter Deck

89,00 €*
Elektrik auf Yachten

79,00 €*
Seefahrt – Fahrtbereich 2

36,00 €*
Seefahrt – Fahrtbereich 3

36,00 €*
Holzboote renovieren und instandhalten

30,80 €*
Watt, Volt und andere Schikanen

20,50 €*
Die Yacht-Werkstatt

20,50 €*
Neu an Bord

20,50 €*
Rumpf- und Decksreparaturen

20,40 €*
Bootskauf

17,40 €*

Accessory Items

Kauderwelsch - Kroatisch Wort für Wort
Kroatisch

10,20 €*
Kroatisches Küstenpatent & Skipper Training
Das Handbuch für Einsteiger

37,90 €*

Accessory Items

Die Wettfahrtregeln Segeln
2021-2024

12,40 €*
Kroatien und Montenegro
Törnführer für Split - Dubrovnik - Bar

41,10 €*